Die Coronavirus-Testverordnung ist zum 28.02.2023 ausgelaufen.
PCR oder POC-Antigentests können deshalb nicht mehr nach Testverordnung durchgeführt werden.
Wenn Sie Symptome haben, die auf eine Infektion hinweisen, ist der Corona PCR-Test so wie der Test auf andere Erreger von Atemwegserkrankungen weiterhin eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse, also für gesetzlich Versicherte kostenlos. Sind Sie privat versichert, erhalten Sie für den Corona-PCR-Test eine Rechnung , die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.